Wir zeigen dem Stadtdirektor am Montag die rote Karte!

Liebe Kölner,

der Kampf gegen den Wahnsinn der Hubschrauberstation auf dem Kalkberg geht in die nächste Runde: Mit einer Wurfsendung vom 28. Januar haben die Feuerwehr, der Stadtdirektor und seine Anwälte die Anwohner zu einer Informationsveranstaltung am 1. Februar (Montag) eingeladen. Die Bürgerinitiative wurde am 29. Januar zur Teilnahme am dort geplanten Podiumsgespräch eingeladen, d.h. genau zwei Werktage vor der Veranstaltung. Wir nehmen diesen Umgang mit den Bürgern mal wieder fassungslos zur Kenntnis und fragen uns obendrein, warum es die Herrschaften zu diesem Zeitpunkt, also lange vor Fertigstellung des Bodengutachtens, auf einmal so eilig haben. Wollen Sie dem Rat bei seiner ersten Sitzung im neuen Jahr am 2. Februar einen neuen Dringlichkeitsbeschluss zur Aufhebung des Moratoriums vorlegen? Eingeleitet hätten sie dieses Vorhaben dann bereits mit ihrer Presseinformation vom 25.1. (siehe Anhang 2_Presseinformation), in der sie verkünden, dass nun alles gut wird, weil die Senkungen mit dem Abtrag der Halde zum Stillstand gekommen seien. Dass damit noch lange nicht alles gut ist, können Sie dem Bericht in der Kölnischen Rundschau entnehmen:

http://www.rundschau-online.de/koeln/25-000-tonnen-abgetragen-setzung-am-kalkberg-gestoppt—aber-weitere-fehler-entdeckt,15185496,33611898.html?dmcid=sm_gp

Der Kalkberg bleibt ein höchst unsicherer und ungeeigneter Standort und deshalb hat die Suche nach Alternativen auch nicht an Dringlichkeit verloren.

Nicht hinnehmbar ist deshalb die Mitteilung des Stadtdirektors (und Gutachtenweltmeisters) Guido Kahlen, dass „aufgrund der eindeutigen Erkenntnisse aus der Neubetrachtung der Alternativvorschläge auf eine weitergehende kostenträchtige und zeitintensive externe Begutachtung (z.B. Aussagen zur luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit, Baugrunduntersuchungen, Lärmschutz) verzichtet wird.“ (Zitat aus der Tischvorlage, siehe Anhang).

Immerhin hatte der Rat den Stadtdirektor mit deutlichem Votum und unter Benennung der Prüfkriterien beauftragt, die Alternativstandorte gründlich und neu zu prüfen und ihm Alternativen vorzulegen. Vorgelegt hat er nun stattdessen die gleichen dürftigen, halbseitigen Absageschreiben von Unternehmen mit maßgeblicher städtischer Beteiligung (Messe und Flughafen) und die gleichen Fehleinschätzungen anderer Standorte wie schon 2011, unter Ignorierung der vom Rat genannten Prüfkriterien. Wie schon damals kommt er zwar zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich auch andere Standorte möglich seien, verwirft diese aber sogleich wieder, indem er auf die damit verbundenen Schwierigkeiten hinweist. Dass er auf diese Schwierigkeiten hinweist, ist legitim und Teil seines Prüfauftrags. Dass er daraus aber in allen Fällen den Schluss zieht, dass der Standort deshalb eben doch nicht als Alternative in Betracht kommt und deshalb eine gründlichere Prüfung verlorene Liebesmüh´sei, ist grotesk, denn genau diese Entscheidung hat er nicht zu fällen, sondern lediglich die Grundlagen dafür zu liefern und diese Grundlagen liefert er stattdessen nur höchst dürftig bis gar nicht und in einigen Fällen sogar nachweislich fehlerhaft (à propos Schwierigkeiten: Es lohnt sich, die Tischvorlage einmal mit der Vorstellung im Hinterkopf zu lesen, der Stadtdirektor wäre dazu verdonnert worden, den Kalkberg unter umgekehrten Vorzeichen als Alternativstandort zu prüfen. Dieser wäre mit Pauken und Trompeten durchgefallen, angefangen bei der Übernahme des Altlastenrisikos durch die Stadt, über die Standsicherheit und die Lärmbelastung bis hin zu den Erschließungs- Errichtungskosten).

Bleibt dem Juristen Kahlen mal wieder nur die „Drohung mit dem Awalt“:

Da wäre zum einen sein Totschlagargument der Betriebsgenehmigung. So heißt es auf Seite 2 der Tischvorlage:
„Die Genehmigungsbehörde für den Hubschrauberlandeplatz hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die erteilte bestandkräftige Betriebsgenehmigung für den Kalkberg grundsätzlich in Anspruch zu nehmen ist. Nur wenn gewichtige Gründe gegen diesen Standort sprechen, könnte sie zurück gegeben werden. Nur dann könnte ein anderer Standort beantragt und genehmigungsrechtlich geprüft werden“
.
Herr Kahlen: Wenn sie wollten, wäre es ein Leichtes, im Falle des Kalkbergdesasters gegenüber der Genehmigungsbehörde „gewichtige Gründe“ für eine Rückgabe der Genehmigung geltend zu machen. Sie wollen aber nicht. Weil das für Sie eine Menge Arbeit bedeuten würde (die Sie zu allem Überdruss ja schon mal gemacht haben), denn die Erlangung einer Betriebsgenehmigung für einen Hubschrauberflugplatz ist in der Tat ein aufwendiger Vorgang. Statt sich dieser Mühe zu unterziehen, lassen Sie lieber weiterhin alle Bürger die Zeche zahlen. Das hätten Sie sich aber überlegen sollen, bevor Sie diesen Unsinn mit auf den Weg gebracht und sich damit zum Handlanger eines womöglich abgekarteten Spiels zwischen der GBA Projektentwicklung GmbH, die in Merheim an der Stelle des alten Landeplatzes bauen wollte und der GSE, die die Altlast Kalkberg loswerden wollte, machten (über die Rolle der Feuerwehr lässt sich hier nur spekulieren). Deshalb danken wir ihnen für die Erinnerung daran, dass „die städtebaulichen Verträge zwischen der Stadt Köln, der Fa. GBA Projektentwicklung GmbH Köln-Merheim und der Rotonda achtzehn Merheim, Vermögensverwaltung GmbH vom 20.5.2003 sowie der Ergänzungsvertrag vom 22.5.2007 einer erneuten Nutzung als Hubschrauberbetriebsstation entgegen stehen“ und die Stadt Köln „für ihre Zusage, die HBS bedingungslos aus dem Stadtteil Merheim zu verlegen – ohne neues, bestandkräftiges Luftverkehrsrecht für einen neuen Standort – am 13.12.2007 eine Mio. Euro erhielt.“ (Seite 8 der Mitteilung). Dass die selbe GBA Projektentwicklung GmbH ein flugrechtliches Eignungsgutachten zur Errichtung eines Hubschrauberflugplatzes für den Kalkberg in Auftrag gab, das im November 2004 vorgelegt wurde, also noch vor der Erstellung der berühmten Matrix, bei der der Kalkberg dann, oh Wunder, auf Platz 1 landete, ist natürlich purer Zufall!

Bliebe zuletzt noch die Kostendiskussion. Wer auch nur halbwegs zwischen den Zeilen zu lesen versteht, der kann der Mitteilung entnehmen, dass die Chancen der Stadt Köln auf Regress schwinden. So heißt es in der Tischvorlage auf Seite 5:

„Der Erfolg der späteren Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann aufgrung des noch ausstehenden Schlussgutachtens nur vorläufig und unter Vorbehalt prognostiziert werden: Nach gegenwärtiger Einschätzung erscheint es möglich, dass die Kosten für den Abtrag der Kuppe, die Kosten für die Anhebung der Hubschrauberstation, die Folgeschäden und die Kosten der Rechtsverfolgung vollumfänglich ersetzt werden (…) Nach alledem ist nach gegenwärtiger Einschätzung festzuhalten, dass die Stadt Köln einen überwiegenden Anteil der im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehenden Schäden im Rahmen von Ersatzansprüchen wird refinanzieren können. Endgültig können die Erfolgsaussichten jedoch erst mit dem Vorliegen des Schlussgutachtens beurteilt werden.“ (Unterstreichungen durch den Verfasser)

Das las sich nach Bekanntwerden der Bauschäden noch ganz anders: Damals war von so gut wie sicherem Regress die Rede. Offenbar haben wir es hier mit einem juristischen Rückzugsgefecht zu tun. Darauf deutet auch die bemerkenswerte Feststellung hin, dass “ (…) der Kreis der potentiellen Verantwortlichen allerdings im Hinblick auf eine unterlassene Pflicht zur Anmeldung von Bedenken erheblich weiter ausfallen könnte.“ Wer, wenn nicht die Stadt Köln hatte denn das nötige Wissen über die Zusammensetzung des Kalkbergs, um rechtzeitig Bedenken anzumelden? Schließlich lagen der Stadt sämtliche älteren Gutachten vor (TÜV 1995, Umweltgutachten DMT 2011, Sicherungs- und Sanierungskonzept GSE 1999, Vertiefende Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von 2011), in denen an zahlreichen Stellen die Zusammensetzung des Kalkbergs aus meterdicken Kalkschlämmen beschrieben wird.

Diese und andere juristische Details sind von der Standortdebatte keinesfalls losgelöst zu betrachten, denn durch das Festhalten am Standort Kalkberg entstehen immer neue Kosten, für die die Stadt eben eher nicht oder wenn, dann nur teilweise, Regress in Anspruch nehmen können wird. Die Kosten für die Hubschrauberstation steigen dadurch in eine Höhe, die auch die Krankenkassen nicht mehr zu tragen bereit sein werden, besonders dann nicht, wenn es eine günstigere Variante gibt. Auch deshalb weigert sich der Stadtdirektor womöglich, eine solche Variante ernsthaft zu prüfen. Da wir aber als Versicherte letztlich alle „die Zeche zahlen“, ist dieses Kalkül nicht akzeptabel. Stattdessen müssen endlich ehrliche Vergleichszahlen auf den Tisch. Mit dem Argument „Wenn von der Fertigstellung und dem Betrieb der Rettungshubschrauberstation abgesehen würde, wären die bisherigen Aufwendungen an der Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg in Höhe von 12,688 Mio. Euro verloren und nicht durch Nutzungsgebühren im Rettungsdienst refinanzierbar.“ (Seite 4 der Tischvorlage) versucht der Stadtdirektor abermals, Politik und Bürger in Geiselnahme für seine eigenen Fehlentscheidungen und diejenigen der Feuerwehr zu nehmen, statt mit den Kassenverbänden in Verhandlungen über einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu treten und auch einmal offen zu legen, mit wem er dort angeblich im Kontakt steht (so wie er sich generell gerne auf „höhere Instanzen“ beruft, ohne Dokumente vorzulegen, die deren angebliche Stellungnahmen belegen).
Nimmt man etwas Abstand und zieht Bilanz, so bleibt wieder einmal der gleiche Schluss: Hier soll auf Teufel komm raus und unter tunlichster Vermeidung der Aufzeigung von Alternativen ein völlig verfahrenes und höchst riskantes Projekt durchgezogen werden, weil man die Mühen der Demokratie (denn zu dieser zählen aufwendige Genehmigungsverfahren nun mal) und wohl auch das Eingeständnis des eigenes Versagens scheut.

Dabei steht, z.B. mit dem Angebot des Luftsportclub am Kurtekotten, eine so gut wie risikofreie, hervorragend kalkulierbare und mit den besten Genehmigungsvoraussetzungen ausgestattete Alternative bereit. Wenn man hierfür die für eine solche Station üblichen 5 bis 7 Mio Euro Kosten kalkuliert (die entstehen, wenn man sich nicht gerade, wie am Kalkberg, den problematischsten Baugrund mit schwieriger Erschließung in exponierter städtebaulicher Lage aussucht), kommt man in etwa auf den gleichen Betrag wie bei den am Kalkberg nach Aussage des Stadtdirektors noch zu erwartenden Kosten, die aufgrund der noch nicht einkalkulierten aggressiven Salze im Boden und anderer Risikoposten im Endeefekt wahrscheinlich sogar um ein Vielfaches höher liegen werden. Der Unterschied: Am Kurtekotten wäre man auf der sicheren Seite und könnte auf bewährte Lösungen zurückgreifen, am Kalkberg bliebe es eine ewige Wackelpartie mit endlosen Folgekosten. Der LSC Bayer Leverkusen hat in seinem Angebot vom 6.6.2013 aufgezeigt, dass er sämtliche von der Stadt Köln genannten Kriterien erfüllt und die niedrige Punktezahl in der berüchtigten Matrix in keiner Weise nachvollziehbar ist. Wenn Herr Kahlen in seiner Tischvorlage für die Ratssitzung vom 15.12.2015 dennoch davon spricht, dass kein Angebot vorläge, „aus dem eine Behebung der benannten Defizite erkennbar wird“, so ist das genauso absurd wie die ganze bisherige Geschichte.

Weil wir es leid sind, uns, die gesamte Stadt und ihre politischen Vertreter von diesen Herren immer wieder vor- und an der Nase herumführen zu lassen, werden wir ihnen am Montag die rote Karte zeigen! Wenn Sie es irgendwie einrichten können, dann kommen Sie um 19h (Einlass ab 18h) in die Aula des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums, Kattowitzer Str. 52 in Köln-Buchheim.

Für die BI Kalkberg,

Boris Sieverts