Gegen den Kalkberg sprechen schwerwiegende und auf den ersten Blick für jedermann ersichtliche Gründe. Ihnen wurde nicht nur wenig Bedeutung beigemessen, sondern die Stadt hat hier auch genau jene Beharrlichkeit und technischen Einfallsreichtum bewiesen, die sie für keinen anderen Standort aufgebracht hat. Die Ausreden lesen sich dann folgendermaßen (eine Auswahl):
„Das Grundstück an der Bernhard-Günter-Straße, gelegen im Industriepark Köln-Nord, befindet sich weiterhin in städtischem Eigentum. Da diese Fläche im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist (wie der Kalkberg auch!!) konnte hier zu keiner Zeit ein Verkauf an einen Dritten und somit auch kein Rückerwerb des derartig ausgewiesenen städtischen Grundstücks stattfinden. Eine Nutzung zum Zweck der Schaffung einer Hubschrauberbestriebsstation scheidet aus diesem Grunde aus.“
„Perspektivisch soll der Standort Geestemünder Straße entsprechend der Ausweisung im geltenden Bebauungsplan einer industriellen Nutzung zugeführt werden. Durch die beabsichtigte Industriebebauung wäre die notwendige Hindernisfreiheit für einen Hubschrauberlandeplatz in Frage gestellt.“
„Der angedachte Standort Poll liegt im Bereich eines Renaturierungsgebietes. Eine Nutzung als Bodenlandeplatz kann somit aus landschaftsökologischen Gründen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus würde der Hubschrauberbetrieb durch den Abstrom der Rotoren eine erhebliche Staubemission in die umliegende offene Landschaft bewirken.“
„Der Standort Heinrich-Rohlmann-Straße aus dem Jahr 2005 ist heute nicht mehr realisierbar, da sich der Baukörper des Gewerbegebiets Ossendorf – innerhalb der letzten sieben Jahre – bis auf wenige Meter an den Standort angenähert hat und somit keine ausreichende Hindernisfreiheit mehr gegeben ist.“ (Ja, wer hat denn die Baugenehmigungen erteilt?)