Auf der Suche nach einem neuen, dauerhaften Standort
EU-Kriterien
Da die Genehmigung des Flughafens zum Betrieb der Hubschrauberstation nicht dauerhaft ist und weil die Stadt diesen Standort als nicht optimal erachtet (siehe unten), schaut sie sich weiterhin nach einer Alternative um. Dabei gilt es, die neuen EU-Richtlinien für Hubschrauberstationen einzuhalten. Das bedeutet in erster Linie eine Hindernisfreiheit von 4,5% Steigungswinkel auf wenigstens zwei Anflugsektoren. Es dürfen also keine Hindernisse von mehr als 4,50 meter Höhe auf 100 m Distanz, von 9m Höhe auf 200 meter Distanz etc. in wenigstens 2 Richtungen den An- und Abflug behindern.
Eigene Kriterien der Stadt Köln
Auf Wunsch der Stadt Köln soll der neue Standort, zusätzlich zu den verschärften EU-kriterien, noch folgende Bedingungen erfüllen:
1. Christoph 3 und Christoph Rheinland sollen eine gemeinsame Basisstation behalten.
2. Die neue Station soll zentral im Stadtgebiet Köln liegen.
Eine gemeinsame Station für beide Hubschrauber
Das Zusammenlegen beider Hubschrauber an eine gemeinsame Basisstation bedeutet in erster Linie finanzielle Einsparungen beim Betrieb der Befüllungsstation sowie der Sozialräume.